Wichtig bei dem Telemonitoring, sowohl für das Wohlergehen des Patienten, als auch für die Erhaltung der Vergütung ist die enge Zusammenarbeit zwischen PBA und TMZ. Dabei muss gewährleistet sein, dass Informationen über Warnmeldungen zeitnah an den PBA weitergeleitet und zeitnah eine Rückmeldung des PBA erfolgt. Die genauen Richtlinien lauten wie folgt:
"Der PBA bestätigt dem TMZ spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt von Informationen des TMZ über eine Warnmeldung seine Kenntnisnahme und informiert das TMZ über die diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen."
Dies trifft natürlich nur zu, sollte PBA nicht auch gleich TMZ sein.
Die Information des PBA kann dabei über mehrere Wege laufen.
1. PBA hat Zugriff auf Implicity:
Für den Fall, dass der PBA Zugriff auf seine Patienten auf Implicity hat:
(man kann als TMZ Patienten auch in verschiedene Gruppen einordnen, indem man auf das Plus-Kästchen auf der Patientenseite klickt. Der PBA kann dementsprechend einen Implicity Zugang erhalten, der ihm nur Zugriff auf seine Patienten gibt)
.. kann man den Arzt direkt über Warnmeldungen informieren, indem man ihn mit dem Button "Aktion erstellen" darauf aufmerksam macht.
2. Der PBA hat keinen Zugriff auf Implicity:
Für den Fall, dass der Arzt keinen Zugriff auf Implicity hat, kann man einen Bericht erstellen, den man dann ausgedruckt dem Arzt per Fax zukommen lassen kann.