Um einen Patienten für das Telemonitoring abrechnen zu können, muss regelmäßig überprüft werden ob der Patient die Anforderungen weiterhin erfüllt.
Dies muss an folgenden Zeitpunkten erfolgen:
- Bei Anlage des Patienten auf Implicity
- Drei Monate nach Anlage auf Implicity
- Zwölf Monate nach Anlage auf Implicity
- Infolgedessen alle 12 Monate
- Bei wesentlichen Änderungen der Behandlungssituation
Der Patient muss dabei folgende Kriterien erfüllen:
- NYHA 2-3
- NVEF < 40% (einmalig dokumentiert, meist bei Einschluss in das Telemonitoring einmalig hinterlegt)
- Er ist entweder Träger eines implantierten kardialen Aggregates (ICD, CRT-P, CRT-D) oder im zurückliegenden Jahr wegen kardialer Dekompensation stationär behandelt worden.
Dies muss in einem Bericht festgehalten und dokumentiert werden. In dem Schlusssatz fügen Sie hinzu, dass der Patient weiterhin alle Anforderungen für die telemonitorische Überwachung erfüllt.
Beispiel: